Egal, ob sie Bofrost oder Eismann heißen, eins steht fest: Der Name ist Programm. Wäre ja auch komisch, wenn es bei in der Tiefkühlkost-Branche tätigen Firmen anders wäre. Doch den zum Image-Bereich gehörenden Minustemperaturen zum Trotz – selbst bei solchen Unternehmen geht es manchmal ausgesprochen hitzig zu. Nämlich dann, wenn es etwa ums liebe Personal geht.
In dieser Sache gibt es in der Tiefkühlkost-Branche immer mal wieder heißblütigen Zoff. Zum Beispiel beim Marktführer Bofrost (Geschäftsführer: Silvia Henker, Gregor Ingenhaag u.a.), siehe auch hier. Oder bei Eismann (Geschäftsführer Frank Thomas Hoefer, Lothar Zahn), der Numero zwei in der Branche. Wobei in diesem Fall allerdings die Gemengelage eine komplett andere ist.
Eismann residiert in Mettmann bei Düsseldorf. Mit viel Engagement, Zuwendung und Herzblut hat das Unternehmen seine Handelsvertreter auf Vordermann gebracht. Ihnen von früh bis spät alle Kniffs, Tricks und Finessen beigebracht. Und was ist der Lohn? Das Personal haut ab! Lässt sich abwerben! Und das ausgerechnet von Eismanns‘ kleinerem Konkurrenten, der Firma TTS (Tiefkühl-Top-Service) aus Hilter in Niedersachsen – die wollen einfach von Eismanns‘ Schulungskünsten profitieren!
Bei Eismann will der Zorn nicht verrauchen. Erbost ist die Unternehmensspitze nicht nur über so viel Undankbarkeit auf einmal aus den eigenen Reihen. Sondern vor allem über TTS (Geschäftsführer: Ansgar Maßmann). Diese Firma habe über mehrere Jahre hinweg Eismann-Leute – und damit auch deren Kunden – gezielt abgeworben und ihnen bessere Provisionen versprochen! Woraufhin Eismann über den (inzwischen im Ruhestand befindlichen) Anwalt Ulf Doepner von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer seinen Konkurrenten TTS verklagte.
Ein jahrelanger erbitterter Rechtsstreit nahm seinen Lauf. Ausgestanden ist er bis heute nicht. Im Oktober 2007 wies das Landgericht Osnabrück die Eismann-Klage ab (Az: 15 O 154/05). Was bedeutet, dass TTS keinen Schadensersatz wegen unlauteren Wettbewerbs in Höhe von 20 Millionen Euro an Eismann zahlen muss. Und auch das Abwerben von Handelsvertretern wurde nicht per Gerichtsurteil verboten.
Die Entscheidung löste damals bei TTS und deren Anwälten, Erhard Keller und Anna Glinke von der Sozietät Hogan Lovells, Jubel aus: „Das Urteil ist auch ein Sieg für die Freiheit aller Eismann-Handelsvertreter, selbst in eigener Verantwortung ihre beruflichen Ziele bestimmen zu können“, werden die beiden Juristen zitiert.
Eismann indes gönnte der Konkurrenz nicht den Sieg. Die Mettmänner legten gegen das Urteil Berufung ein. Aber: Am Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte der 1. Zivilsenat (Vorsitzender Richter: Michael Kodde) im Mai 2012 das Urteil der ersten Instanz (Az: 1 U 98/07). Was wiederum bei TTS für Frohlocken sorgte. Geschäftsführer Maßmann wertete das Vorgehen Eismanns als Versuch, den kleineren Anbieter vom Markt zu drängen.
Zunächst sieht es so aus, als wenn es nicht klappt. Aber Eismann hat kein Einsehen. Die Firma will nun vor den Bundesgerichtshof ziehen. „Wenn ein Unternehmen keine eigenen Anstrengungen zum Aufbau von Partnern oder Neukunden anstellt und sich nur an der Aufbauarbeit eines Mitbewerbers bedient, ist das in meinen Augen unlauterer Wettbewerb“, sagte kürzlich Eismann-Geschäftsführer Hoefer.
Gisela’s Kommentar: In aller Regel kommt es nicht von ungefähr, wenn Mitarbeiter zur Konkurrenz überlaufen, und in aller Regel ist dabei das Geld allein nicht ausschlaggebend. Insofern wäre Eismann gut beraten, die eigene Firmenphilosophie in Ruhe zu überdenken, das Gespräch zu suchen und dann gegebenenfalls intern Änderungen vorzunehmen. Ungeachtet dessen zeigt dieser Fall einmal mehr, wie schillernd der Justizalltag in Deutschland ist …