Eismann zieht vor den Bundesgerichtshof – Firma fordert vom Konkurrenten TTS 20 Millionen Euro Schadensersatz

Egal, ob sie Bofrost oder Eismann heißen, eins steht fest: Der Name ist Programm. Wäre ja auch komisch, wenn es bei in der Tiefkühlkost-Branche tätigen Firmen anders wäre. Doch den zum Image-Bereich gehörenden Minustemperaturen zum Trotz – selbst bei solchen Unternehmen geht es manchmal ausgesprochen hitzig zu. Nämlich dann, wenn es etwa ums liebe Personal geht.

In dieser Sache gibt es in der Tiefkühlkost-Branche immer mal wieder heißblütigen Zoff. Zum Beispiel beim Marktführer Bofrost (Geschäftsführer: Silvia Henker, Gregor Ingenhaag u.a.), siehe auch hier. Oder bei Eismann (Geschäftsführer Frank Thomas Hoefer, Lothar Zahn), der Numero zwei in der Branche. Wobei in diesem Fall allerdings die Gemengelage eine komplett andere ist.

Eismann residiert in Mettmann bei Düsseldorf. Mit viel Engagement, Zuwendung und Herzblut hat das Unternehmen seine Handelsvertreter auf Vordermann gebracht. Ihnen von früh bis spät alle Kniffs, Tricks und Finessen beigebracht. Und was ist der Lohn? Das Personal haut ab! Lässt sich abwerben! Und das ausgerechnet von Eismanns‘ kleinerem Konkurrenten, der Firma TTS (Tiefkühl-Top-Service) aus Hilter in Niedersachsen – die wollen einfach von Eismanns‘ Schulungskünsten profitieren!

Bei Eismann will der Zorn nicht verrauchen. Erbost ist die Unternehmensspitze nicht nur über so viel Undankbarkeit auf einmal aus den eigenen Reihen. Sondern vor allem über TTS (Geschäftsführer: Ansgar Maßmann). Diese Firma habe über mehrere Jahre hinweg Eismann-Leute – und damit auch deren Kunden – gezielt abgeworben und ihnen bessere Provisionen versprochen! Woraufhin Eismann über den (inzwischen im Ruhestand befindlichen) Anwalt Ulf Doepner von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer seinen Konkurrenten TTS verklagte.

Ein jahrelanger erbitterter Rechtsstreit nahm seinen Lauf. Ausgestanden ist er bis heute nicht. Im Oktober 2007 wies das Landgericht Osnabrück die Eismann-Klage ab (Az: 15 O 154/05). Was bedeutet, dass TTS keinen Schadensersatz wegen unlauteren Wettbewerbs in Höhe von 20 Millionen Euro an Eismann zahlen muss. Und auch das Abwerben von Handelsvertretern wurde nicht per Gerichtsurteil verboten.

Die Entscheidung löste damals bei TTS und deren Anwälten, Erhard Keller und Anna Glinke von der Sozietät Hogan Lovells, Jubel aus: „Das Urteil ist auch ein Sieg für die Freiheit aller Eismann-Handelsvertreter, selbst in eigener Verantwortung ihre beruflichen Ziele bestimmen zu können“, werden die beiden Juristen zitiert.

Eismann indes gönnte der Konkurrenz nicht den Sieg. Die Mettmänner legten gegen das Urteil Berufung ein. Aber: Am Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte der 1. Zivilsenat (Vorsitzender Richter: Michael Kodde) im Mai 2012 das Urteil der ersten Instanz (Az: 1 U 98/07). Was wiederum bei TTS für Frohlocken sorgte. Geschäftsführer Maßmann wertete das Vorgehen Eismanns als Versuch, den kleineren Anbieter vom Markt zu drängen.

Zunächst sieht es so aus, als wenn es nicht klappt. Aber Eismann hat kein Einsehen. Die Firma will nun vor den Bundesgerichtshof ziehen. „Wenn ein Unternehmen keine eigenen Anstrengungen zum Aufbau von Partnern oder Neukunden anstellt und sich nur an der Aufbauarbeit eines Mitbewerbers bedient, ist das in meinen Augen unlauterer Wettbewerb“, sagte kürzlich Eismann-Geschäftsführer Hoefer.

Gisela’s Kommentar: In aller Regel kommt es nicht von ungefähr, wenn Mitarbeiter zur Konkurrenz überlaufen, und in aller Regel ist dabei das Geld allein nicht ausschlaggebend. Insofern wäre Eismann gut beraten, die eigene Firmenphilosophie in Ruhe zu überdenken, das Gespräch zu suchen und dann gegebenenfalls intern Änderungen vorzunehmen. Ungeachtet dessen zeigt dieser Fall einmal mehr, wie schillernd der Justizalltag in Deutschland ist …

„Problematische Internetnutzer“ gibt es millionenfach – Regierung mahnt verantwortungsvollen Umgang mit dem World Wide Web an

Alarm!!! Rund 2,5 Millionen der 14- bis 64-Jährigen in Deutschland gelten als „problematische Internetnutzer“! Diese Zahl schreckt auf. Zumal sie nicht von irgendwem stammt. Sondern von der Bundesregierung. Die hat jetzt in Berlin ihren Drogen- und Suchtbericht 2012 präsentiert. Darin gibt es weitere Fakten. Zum Beispiel, dass etwa 560.000 der 14- bis 64-Jährigen wohl „internetabhängig“ sind.

„Problematische Internetnutzer“ in Millionenhöhe. Was immer das konkret heißen mag. Die Zahl jedenfalls ist das Ergebnis einer Studie. Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, ist darüber nachdenklich. Zitiert wird sie mit den Worten, dass es „weiterer Anstrengungen zur besseren Aufklärung der Menschen über einen verantwortungsvollen Computer- und Internetgebrauch“ bedarf.

Dabei gibt es durchaus schon ein paar sinnvolle Hinweise. Zum Beispiel ganz simpel: Erst denken, dann posten. Oder: Bedenke im Netz andere Leute niemals mit Worten, die man ihnen außerhalb des virtuellen Raumes, also von Angesicht zu Angesicht, so nicht entgegen schleudern würde. Auch schön: Vergiss nicht, dass auf der anderen Seite ein Mensch sitzt.

All diesen eigentlich selbstverständlich anmutenden Ratschlägen zum Trotz: Es gibt Internetnutzer, die das World Wide Web als einen rechtsfreien Raum wähnen. Da wird Frust abgelassen und Ärger Luft gemacht. Oder Verbalattacken wie Pfeile verschickt. Kavaliersdelikte sind das nicht, viele solcher Fälle landen vor Gericht. Das kostet Zeit, Nerven und Geld. Aber das scheint nicht bis in allen Winkeln dieser Republik vorgedrungen zu sein.

Besonders übel sind Internetforen, in denen Fehlinformationen und/oder Halbwahrheiten über Unternehmen verbreitet werden. Manchmal ist es die Konkurrenz, die meint, im Netz über einen Mitbewerber mal ordentlich Dampf ablassen zu können. „Geschäftsschädigung“ lautet das Ziel.

Der Düsseldorfer Internetdienstleister Euroweb (CEO: Christoph Preuß, Daniel Fratzscher) beispielsweise wurde vor einiger Zeit im Blogbeitrag eines Mitbewerbers aus dem thüringischen Jena unter anderem mit den Worten „schwarzes Schaf“ in Verbindung gebracht. Im gleichen Beitrag tauchten weitere verunglimpfende Äußerungen bezüglich Euroweb auf. Hiergegen hatte der Internetdienstleister über die Kanzlei Berger Law LLP (CEO: Philipp Berger, Andreas Buchholz) auf Unterlassung vor dem Landgericht Düsseldorf geklagt.

In erster Instanz war die Klage abgewiesen worden. Weil das Gericht unter der Vorsitzenden Richterin Elisabeth Stöve meinte, es sei nicht eindeutig, wer nun das „schwarze Schaf“ sei. Dieses Urteil (Az: 34 O 129/10) wurde später vom Oberlandesgericht Düsseldorf gekippt. Denn der Vorsitzende Richter Wilhelm Berneke sah einen klaren Bezug der Verunglimpfungen zu Euroweb.

„Gerade derartige pauschale Herabsetzungen sind geeignet, unterschwellig im Gedächtnis haften zu bleiben und auch künftige geschäftliche Entscheidungen möglicher Kunden der Parteien zu beeinflussen“, befand das OLG (Az: I-20 U 35/11). Und verbot dem Thüringer seine beleidigenden Äußerungen gegenüber Euroweb. Hält der so Verurteilte sich nicht daran, droht ihm ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Was bekanntlich keine Summe ist, die man mal so eben in der Hosentasche hat.

Zu erwähnen wäre an dieser Stelle noch ein anderer „problematischer Internetnutzer“, der sich selbst als „Blogger“ sieht. Dem Vernehmen nach ist er „gerichtsbekannt“. Dieser Mensch überzieht Euroweb im Internet seit mehr als zwei Jahren (!) mit Beleidigungen und Verleumdungen – ungeachtet diverser in dieser Sache gegen ihn ergangenen Einstweiligen Verfügungen. Demnächst muss dieser Mann, dem schon mehrfach sein Blog abgeschaltet worden war, sich in der Euroweb-Angelegenheit einmal mehr vor Gericht verantworten. Für dieses Verfahren hat der offenbar mittellose Mensch, wie zu erfahren war, Prozesskostenhilfe gewährt bekommen! Der Beweis: Ein Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 16. Mai 2012 (Az: 34 O 32/12). Es ist einfach unglaublich, für was Deutschlands Steuerzahler alles aufkommen müssen!!

Gisela’s Kommentar: „Weitere Anstrengungen zur besseren Aufklärung der Menschen über einen verantwortungsvollen Computer- und Internetgebrauch“ – das ist eine klassische Politiker-Floskel. Denn mit der Umsetzung der Worte in Taten dürfte es nicht so einfach sein. Okay, man kann in Schulen die Medienerziehung forcieren. Aber wie sollen erwachsene Menschen zu mehr Verantwortung im World Wide Web verdonnert werden? Da gibt es nur eine einzige Lösung: Sanktionen drastisch verschärfen!!!

 

Neue Runde bei „Paula“ gegen „Flecki“ – Streit um Pudding platscht jetzt beim Oberlandesgericht Düsseldorf auf

Deutschlands Puddingkönig Dr. Oetker duldet keine Widerrede. Vor allem dann nicht, wenn es um seine hochgeschätzte „Paula“ geht. So heißt Oetkers‘ lustige Kuh. Die ist auf jenen Verpackungen zu sehen, mit denen das Bielefelder Traditionsunternehmen (Vorsitzender der Geschäftsführung: Richard Oetker) Schoko-Vanille-Pudding unters Volk bringt. Ein echter Verkaufsschlager, der Oetker viel Ruhm, Ehre und Liebe einbringt. Doch dann kam „Flecki“ – aufs Feld geschickt von Aldi Süd. Der Mülheimer Discounter (einer der Geschäftsführer der Aldi Einkauf GmbH: Markus Balter) will mit einem ähnlichen Produkt den (Pudding-)Thron von Oetker ins Wanken bringen. Das nimmt Oetker nicht tatenlos hin – und zog feierlich vor Gericht.

Ein europaweites Verkaufsverbot des Aldi-Puddings muss her! Das per „Geschmacksmuster“ geschützte Oetker-Produkt ist abgekupfert worden! Angesichts dieser Vorwürfe waren die Mitglieder der 14. Zivilkammer am Landgericht Düsseldorf (Vorsitzende Richterin: Johanna Brückner-Hofmann) zunächst wohl etwas baff. Die Juristen steckten die Köpfe zusammen, berieten sich eingehend und kamen zu folgendem Urteil: Aldi Süd darf „Flecki“ weiterhin vertreiben. Eine Verwechslungsgefahr mit „Paula“ aufgrund der gelb-braun-gefleckten Zusammensetzung beider Produkte sah das Gericht nicht – es gebe hinreichende Unterschiede zwischen beiden Produkten. Es würden keine Rechte aus einem für Oetker eingetragenen Geschmacksmuster verletzt (Az: 14c O 302/11).

Aber: Oetker duldet keine Widerrede. Beharrt darauf, dass Aldi gegen Rechte verstößt. Sechs Jahre, also seit 2006, gebe es den „Paula“-Pudding. Man habe sich sowohl die Technik patentieren als auch das sogenannte Geschmacksmuster über das Designrecht schützen lassen. Und das alles dürfe durch „Flecki“, seit November 2011 existent, nicht zerstört werden! So argumentieren die Bielefelder, die in ihrem offenbar nicht nachlassenden Zorn die zweite Instanz angerufen haben.

Der Streit um Pudding platscht jetzt beim Oberlandesgericht Düsseldorf auf. Am 26. Juni wird dort erstmals verhandelt.

Gisela’s Kommentar: Wobei die Erfolgsaussichten für Oetker in zweiter Instanz nicht besser sein dürften als in der ersten Instanz. Insofern wird der Rechtsstreit wohl nur unnötig in die Länge gezogen. Ungeachtet dessen ist es doch schon fast makaber zu beobachten, wie ein Unternehmen versucht einen Mitbewerber auszustechen. Niemand stellt in Zweifel, dass die Erfindung des Schoko-Vanille-Puddings in witziger Aufmachung eine Idee von Oetker war. Aber der Konzern muss damit leben, dass ein Konkurrent – in abgewandelter Form – ein ähnliches Produkt auf den Markt bringt.